Materialtrennung bei Bau- und Abbrucharbeiten

Bei Bau- und Abbruchprojekten in Österreich ist die richtige Trennung der anfallenden Materialien keine „Option“, sondern eine klare rechtliche Pflicht. Die Recycling-Baustoffverordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz, die Bauordnungen der Bundesländer und Normen wie die ÖNORM B 3151 definieren, wie Bau- und Abbruchabfälle zu erfassen, zu trennen und zu dokumentieren sind. Ziel ist ein möglichst hoher Anteil an Wiederverwendung und Recycling bei gleichzeitig hohem Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Materialtrennung in der Praxis funktioniert, welche Stoffgruppen getrennt werden müssen und welche Unterlagen und Formulare typischerweise erforderlich sind – insbesondere für Projekte in Wien und Niederösterreich.

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Auf einen Blick

  • ♻️ Ziel: Möglichst hohe Wiederverwendung und Recycling von Bau- und Abbruchabfällen.
  • ⚖️ Rechtsrahmen: Recycling-Baustoffverordnung, Abfallwirtschaftsgesetz, ÖNORM B 3151, Leitfäden von Bund und Ländern.
  • 🧱 Trennpflicht: gefährliche vs. nicht gefährliche Abfälle, plus definierte Stoffgruppen (z. B. Bodenaushub, mineralische Abfälle, Holz, Metall, Kunststoffe, Siedlungsabfälle, gipsartige Stoffe).
  • 📝 Dokumentation: Schad- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept, Wiegescheine, Entsorgungsnachweise.
  • 🏗️ Praxis: geplante Containerlogistik, gekennzeichnete Sammelstellen, Zusammenarbeit mit befugten Entsorgern und Recyclingbetrieben.

Was bedeutet Materialtrennung bei Bau- und Abbrucharbeiten?

Unter Materialtrennung versteht man die getrennte Erfassung von Bau- und Abbruchabfällen nach ihren Stoffgruppen bereits auf der Baustelle oder – wenn technisch nicht möglich – in einer genehmigten Behandlungsanlage. Ziel ist, möglichst viele Materialien zur Wiederverwendung oder zum Recycling zu führen und nur den unvermeidbaren Rest zu deponieren.

Rechtlich ist die Trennung in Österreich kein „Nice-to-have“, sondern eine Pflicht: Wer ein Bauwerk abbricht, umbaut, renoviert oder vergleichbare Tätigkeiten beauftragt oder durchführt, muss besondere abfallrechtliche Vorkehrungen treffen. Dazu gehören Schad- und Störstofferkundung, verwertungsorientierter Rückbau und Trennung der entstehenden Abfälle in klar definierte Fraktionen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Materialtrennung?

Die Materialtrennung bei Bau- und Abbrucharbeiten stützt sich in Österreich auf mehrere Ebenen:

  • Abfallwirtschaftsgesetz (AWG): definiert die Grundsätze der Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung und ist die Basis für Verordnungen zur Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen.
  • Recycling-Baustoffverordnung (RBV): regelt unter anderem die Trennung von Materialien bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, die Herstellung von Recycling-Baustoffen und die Qualitätssicherung.
  • ÖNORM B 3151 – Rückbau von Bauwerken: beschreibt den verwertungsorientierten Rückbau, die Schad- und Störstofferkundung, das Rückbaukonzept und die Dokumentation, insbesondere bei größeren Abbruchvorhaben.
  • Leitfäden von Bund, Ländern und Kammern: zum Umgang mit Baurestmassen, zur Trennung am Anfallsort und zur Verwertung von Recycling-Baustoffen.

In der Praxis orientieren sich gut organisierte Bau- und Entsorgungsunternehmen an diesen Vorgaben und bilden sie in ihre internen Abläufe, Formulare und Checklisten ab.

Welche Stoffgruppen müssen getrennt werden?

Bei Bau- und Abbruchtätigkeiten besteht eine Trennpflicht für verschiedene Abfallgruppen. Im Kern geht es um zwei Ebenen:

  • Trennung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle – etwa Asbest, teerhaltige Materialien, kontaminierte Baustoffe oder FCKW-/HFKW-haltige Dämmstoffe gegenüber „normalen“ Baurestmassen.
  • Trennung definierter Stoffgruppen, beispielsweise:
    • Bodenaushubmaterial,
    • mineralische Abfälle (Beton, Ziegel, Mauerwerk),
    • Ausbauasphalt,
    • Holzabfälle,
    • Metallabfälle,
    • Kunststoffabfälle,
    • Siedlungsabfälle (gemischte Abfälle aus Betrieb und Baustelle).

Zusätzlich sind gips- und calciumsulfathaltige Baustoffe (z. B. Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, Calciumsulfatestriche) gesondert zu erfassen, weil sie in Kombination mit anderen Fraktionen (z. B. organischen Stoffen) problematische Reaktionen hervorrufen können. Die konkrete Ausgestaltung der Trennpflicht ist in den einschlägigen Verordnungen und Leitfäden näher beschrieben.

Wie läuft die Materialtrennung auf der Baustelle ab?

Eine professionelle Materialtrennung beginnt nicht beim Container, sondern in der Planung. Typische Schritte sind:

  • Schad- und Störstofferkundung: Erhebung, welche Schadstoffe (z. B. Asbest, teerhaltige Schichten, PCB-haltige Materialien) und Störstoffe im Gebäude vorhanden sind und wie sie vor dem Rückbau zu entfernen sind.
  • Rückbaukonzept: Festlegung, in welcher Reihenfolge Bauteile abgetragen werden, wie Bauteile zur Wiederverwendung ausgebaut werden und welche Materialfraktionen separat gesammelt werden.
  • Container- und Sammelkonzept: Definition, welche Container bzw. Sammelstellen für welche Stoffgruppen bereitgestellt werden (z. B. Beton/Ziegel, Metall, Holz, gemischte Abfälle, Gips).
  • Kennzeichnung und Einweisung: Klare Beschriftung der Sammelstellen und Information des Baustellenpersonals, welche Materialien wohin gehören.
  • Laufende Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung der Befüllung, um Fehlwürfe zu vermeiden, und Anpassung der Logistik bei geänderten Mengen.

Wenn eine Trennung am Anfallsort technisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, kann sie in einer entsprechend genehmigten Behandlungsanlage nachgeholt werden. In jedem Fall bleibt die Pflicht zur sachgerechten Trennung bestehen.

Welche Dokumentation und Formulare sind erforderlich?

Für größere Bau- und Abbruchprojekte sind neben der eigentlichen Trennung auch eine lückenlose Dokumentation und teils standardisierte Formulare vorgesehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Dokumentation der Schad- und Störstofferkundung mit Angabe der gefundenen Stoffe und Bauteile, die vor dem Rückbau zu entfernen sind.
  • Rückbaukonzept mit geplanter Vorgehensweise, Stoffgruppen, Mengenabschätzung und Logistik.
  • Wiegescheine und Übergabebelege der Entsorgungs- und Verwertungsbetriebe (nach Stoffgruppen getrennt).
  • Nachweise der Verwertung oder Deponierung, insbesondere bei der Herstellung von Recycling-Baustoffen.

Für Projekte mit größeren Abfallmengen gibt es standardisierte Formulare, etwa für die orientierende Schad- und Störstofferkundung und das Rückbaukonzept nach einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese Formulare werden von Ministerien, Kammern, Ländern oder Fachverbänden bereitgestellt.

Auf Ihrer Website können an dieser Stelle Verlinkungen zu den jeweils aktuellen Formularen und Leitfäden der zuständigen Stellen ergänzt werden – so behalten Bauherrinnen und Bauherren einen direkten Zugang zu den offiziellen Unterlagen.

Wer trägt die Verantwortung für die richtige Materialtrennung?

Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Materialtrennung liegt in erster Linie bei der Bauherrin bzw. dem Bauherrn. Diese können die praktische Durchführung an befugte Unternehmen übertragen, die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bleibt jedoch in weiten Teilen beim Auftraggeber.

Bauunternehmen und Entsorger haben ihrerseits eine Prüf- und Mitwirkungspflicht. Sie müssen auf erkennbare Missstände hinweisen, die Trennpflicht technisch umsetzen und die Dokumentation der Entsorgungswege unterstützen. In vielen Projekten ist es sinnvoll, die Verantwortlichkeiten in Verträgen und Leistungsverzeichnissen klar zu regeln.

Praxis-Tipps: Wie Sie Materialtrennung professionell organisieren

  • Bereits in der frühen Projektphase klären, welche Mengen und Stoffgruppen voraussichtlich anfallen.
  • Schad- und Störstofferkundung und Rückbaukonzept rechtzeitig beauftragen, insbesondere bei größeren Vorhaben.
  • Ein einfaches, klares Sammel- und Containerkonzept planen – lieber wenige, klar definierte Fraktionen als unscharfe Mischungen.
  • Baustellenpersonal konkret einweisen und auf die Bedeutung der Trennung hinweisen.
  • Mit verlässlichen Entsorgungs- und Recyclingpartnern zusammenarbeiten, die die gesetzlichen Anforderungen kennen und mittragen.
  • Alle Unterlagen, Wiegescheine und Nachweise geordnet ablegen – sie sind oft über Jahre relevant.

So wird Materialtrennung nicht zum Risiko, sondern zu einem planbaren Bestandteil Ihres Bau- oder Abbruchprojekts – mit Vorteilen für Umwelt, Kosten und Rechtssicherheit.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber gibt einen fachlichen Überblick zur Materialtrennung bei Bau- und Abbrucharbeiten in Österreich. Er kann eine projektbezogene Beratung durch befugte Fachpersonen, Planerinnen und Planer, Entsorgungsunternehmen oder die zuständige Behörde nicht ersetzen.

Für konkrete Projekte sollten die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen und Leitfäden der zuständigen Stellen herangezogen werden.

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