Welche Genehmigungen brauche ich für einen Abbruch ?

Abbrucharbeiten sind in Österreich fast nie „formlos“ möglich. Je nach Bundesland, Lage des Gebäudes und Schutzstatus gelten unterschiedliche Anzeige- und Bewilligungspflichten. Dieser Ratgeber gibt dir einen Überblick und zeigt, wie du rechtssicher planen kannst.

Wir geben Dir gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Anzeige- und Bewilligungspflicht.


Auf einen Blick

  • 🏛 Zuständig: Gemeinde / MA 37 (Wien)
  • 📍 Rechtsbasis: Bauordnungen der Bundesländer
  • 🧾 Verfahren: Meldung • Anzeige • Bewilligung
  • ⚠️ Besonderheiten: Gebäude vor 1945 & Schutzzonen
  • ♻️ Immer relevant: Abfallrecht & Materialtrennung

Wer ist in Österreich für Abbruch-Genehmigungen zuständig?

In Österreich ist das Baurecht Landessache. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Zuständig für die konkrete Abwicklung sind in der Praxis die jeweiligen Gemeinden bzw. Städte – in Wien zum Beispiel die Baupolizei (MA 37).

Deshalb ist der erste Schritt immer gleich: Vor einem Abbruchvorhaben sollte man sich bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, ob das Projekt melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Welche Verfahren gibt es – Meldung, Anzeige oder Bewilligung?

Je nach Bundesland und Art des Gebäudes kann ein Abbruch:

  • meldepflichtig,
  • anzeigepflichtig oder
  • bewilligungspflichtig

Kleinere, einfache Objekte können teilweise mit einer Meldung auskommen. Typische Wohn- oder Gewerbegebäude sind häufig anzeigepflichtig. Befindet sich das Gebäude in einer Schutzzone, ist denkmalgeschützt oder vor einem bestimmten Stichtag errichtet worden (z. B. Altbauten in Wien), ist meist eine ausdrückliche Abbruchbewilligung notwendig.

Welche Kategorie im konkreten Fall greift, legt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes fest. Eine Rücksprache mit der Baubehörde oder einem befugten Planer ist daher unverzichtbar.

Beispiele aus der Praxis: Wien & Niederösterreich

Wien: In Wien regelt die Bauordnung unter anderem, wann eine Abbruchanzeige genügt und wann eine Abbruchbewilligung erforderlich ist. Für viele Altbauten und Gebäude in Schutzzonen ist eine Bewilligung notwendig, insbesondere wenn das Stadtbild betroffen ist. Zuständig ist die MA 37.

Niederösterreich: In Niederösterreich unterscheidet die Bauordnung zwischen meldungs-, anzeige- und bewilligungspflichtigen Vorhaben. Abhängig von Größe, Lage und Art des Gebäudes wird entschieden, in welches Verfahren ein Abbruch fällt. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Gemeinde.

Für Bauherrinnen und Bauherren bedeutet das: Auch innerhalb des Ballungsraums Wien–NÖ können sich die konkreten Anforderungen deutlich unterscheiden.

Welche Unterlagen verlangt die Baubehörde typischerweise?

Je nach Verfahren und Bundesland können die Anforderungen variieren. Häufig werden unter anderem benötigt:

  • Abbruch- bzw. Einreichpläne durch befugte Fachpersonen,
  • eine Beschreibung des Vorhabens (Gebäude, Lage, Umfang, Zeitplan),
  • Nachweise zur Standsicherheit während des Abbruchs,
  • ein Konzept zur Materialtrennung und Entsorgung,
  • gegebenenfalls Stellungnahmen zu Ortsbild, Schutzzonen oder Denkmalschutz.

Große Abbruchprojekte erfordern darüber hinaus häufig ein detailliertes Rückbaukonzept und die Einbindung von Statikern, Sachverständigen oder spezialisierten Fachplanern.

Welche Rolle spielen Abfallrecht und Materialtrennung?

Neben der baurechtlichen Genehmigung gelten in Österreich strenge Vorgaben für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Das Abfallwirtschaftsgesetz und einschlägige Normen verlangen eine getrennte Erfassung von Baurestmassen und eine lückenlose Dokumentation der Entsorgungswege.

In der Praxis bedeutet das: Schad- und Störstoffe müssen vor dem Abbruch erkannt und fachgerecht ausgebaut werden, Baustoffe wie Beton, Ziegel, Metall oder Holz sind – soweit technisch möglich – sortenrein zu trennen. Wiegescheine und Entsorgungsnachweise sind aufzubewahren.

Ein professionelles Abbruchunternehmen berücksichtigt diese Anforderungen schon in der Planung und entlastet Bauherrinnen und Bauherren bei der Umsetzung.

Praxis-Tipps für Bauherrinnen und Bauherren

  • Frühzeitig mit der Baubehörde Kontakt aufnehmen und das Verfahren klären.
  • Eine befugte Planerin bzw. einen befugten Planer für Einreichung und Konzept einbinden.
  • Abbruch, Rückbau und Entsorgung aus einer Hand planen, um Schnittstellen zu reduzieren.
  • Genug Zeit für Verfahren, Fristen und eventuelle Auflagen einplanen.
  • Alle Unterlagen und Nachweise strukturiert ablegen und aufbewahren.

So lassen sich Verzögerungen und Mehrkosten vermeiden – und die rechtlichen Anforderungen bleiben jederzeit im Blick.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber bietet einen Überblick über typische Genehmigungserfordernisse bei Abbrüchen in Österreich. Die konkrete Rechtslage kann sich je nach Bundesland, Gemeinde und Projekt unterscheiden und ändert sich im Laufe der Zeit.

Für ein konkretes Vorhaben sollten Sie daher immer die zuständige Baubehörde, eine befugte Planerin bzw. einen befugten Planer oder ein erfahrenes Abbruchunternehmen zu Rate ziehen, bevor Sie Maßnahmen setzen.